Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Sonderbedingungen
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma Kleinwächter aufgrund von Handelsgeschäften sowie Geschäften im Rahmen des Abfallmanagements liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Für Leistungen und Lieferungen, die den ADSp unterliegen, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ebenfalls. Sollten die folgenden Geschäftsbedingungen von den ADSp abweichende Regelungen enthalten, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen vorrangig. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von der Firma Kleinwächter anerkannt werden. Bereits jetzt wird der Anwendung und der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprochen. Abweichend von § 29 ADSp ist die Firma Kleinwächter, wenn der Auftraggeber es ausdrücklich verlangt, verpflichtet, die Schäden, die dem Auftraggeber durch die Firma Kleinwächter bei den Ausführungen des Auftrags erwachsen können, bei Versicherern seiner Wahl auf Kosten des Auftraggebers zu versichern. Nur für den Fall, dass ein Auftraggeber der Firma Kleinwächter schriftlich und ausdrücklich mitteilt, dass eine Versicherung gemäß § 29 ff. ADSp abzuschließen ist, erfolgt der Abschluss einer entsprechenden Versicherung durch die Firma Kleinwächter gemäß dieser Vorschriften.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Firma Kleinwächter erfolgen stets freibleibend und sind damit nicht bindend. Die der Firma Kleinwächter erteilten Aufträge und gemachten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Kleinwächter. Bei der Lieferung von Massengütern erfolgt die Preis- und Mengenberechnung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten der Firma Kleinwächter, handelsüblichen und / oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren, insbesondere nach dem Mehrwertsteuergesetz.
3. Preise
Die Preise der Firma Kleinwächter enthalten eine Lieferung frei Haus, im Silo eingeblasen. Als zugrunde zu legende Einblaszeit gilt eine Stunde. Die darüber-hinausgehenden Zeiten sind gesondert vom Käufer zu entgelten. Sofern die Firma Kleinwächter im Rahmen ihres Abfallmanagements tätig wird, erfolgt die Preisberechnung ab Werk des Erzeugers. Sollten sich in einem Zeitraum von vier Monaten zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung Kostensteigerungen ergeben, so ist die Firma Kleinwächter berechtigt, die Preise um die eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen von Lohn- und Materialkosten, Änderungen von Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten und Aufwendungen.
4. Lieferungen
Alle Sendungen im Rahmen von Handelsgeschäften erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Firma Kleinwächter. Die Firma Kleinwächter ist zu Teillieferungen berechtigt. Die volle Ausnutzung des Ladegewichts beziehungsweise der Ladefähigkeit des jeweiligen Transportmittels behält sich die Firma Kleinwächter vor. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen der Firma Kleinwächter zu erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen. Sofern nicht seitens der Firma Kleinwächter eine ausdrücklich genaue Lieferzeit schriftlich mitgeteilt wird, handelt es sich bei sämtlichen Lieferangaben der Firma Kleinwächter um Circa-Angaben, die nicht verbindlich sind. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Firma Kleinwächter selbst fristgerecht beliefert wird. Sollte die Firma Kleinwächter eine Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen sowohl im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein, so verlängert sich die Lieferungsfrist, soweit eine Lieferzeit fest vereinbart wurde, um die Dauer der Verhinderung. Die Firma Kleinwächter behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag um 10 % zu überschreiten oder zu unterschreiten. Im Falle einer entsprechenden Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch die Firma Kleinwächter. Bei einer Überschreitung von 10 % der Liefer-mengen ist der Empfänger zu einer Abnahme verpflichtet. Weiter ist der Empfänger zur Bezahlung dieser Überschreitung verpflichtet. Bei der Annahme von Kleinaufträgen ist die Firma Kleinwächter berechtigt, eine Mindestkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist das Recht unbenommen, geringere Kosten der Firma Kleinwächter nachzuweisen.
5. Sicherungen
Die von der Firma Kleinwächter gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür vorgesehenen Wechsel und Schecks das Eigentum der Firma Kleinwächter. Zahlungen werden auf die ältesten Forderungen der Firma Kleinwächter angerechnet. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt belieferten Waren, im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes, zu verarbeiten und zu veräußern. Im Falle der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Käufer bei einer Weiterveräußerung bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware in Höhe deren Wertes gegenüber den End-abnehmern an die Firma Kleinwächter abtritt. Soweit vom Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verarbeitet werden, sind sich die Vertrags-parteien darüber einig, dass die Verarbeitung für die Firma Kleinwächter erfolgt. In diesem Falle ist die Firma Kleinwächter Hersteller und erwirbt das Eigentum an der neu hergestellten Sache gemäß § 950 BGB. Im Falle der Verarbeitung wird die Firma Kleinwächter Eigentümerin entsprechend des Anteils ihrer gelieferten Waren an der neu hergestellten Sache. Im Falle der Veräußerung der hergestellten Sache sind sich die Vertragsparteien einig, dass Entgeltforderungen des Käufers gegenüber den Endabnehmern für Lieferung und Verkauf der neu hergestellten Sache in Höhe des Wertes der gelieferten Sache im Voraus an die Firma Kleinwächter abgetreten wird. Der Käufer ist nicht berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus dieser neu hergestellten Sachen zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Werden die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder neu hergestellten Sachen beim Käufer durch Dritte gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer die Firma Kleinwächter sofort schriftlich zu benachrichtigen. Mit Vertragsabschluss tritt der Lieferungsempfänger seine Entgeltforderungen im Voraus ab, die Firma Kleinwächter nimmt diese Abtretung an. Sofern die Firma Kleinwächter zu entsorgende oder einer Endverwertung zuzuführende Sachen beliefert, so gilt diesbezüglich ein Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Abnehmer als nicht vereinbart. Im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder Weiterveräußerung der aus den von der Firma Kleinwächter gelieferten Waren neu hergestellten Sachen ist der Käufer auf Verlangen der Firma Kleinwächter verpflichtet, seine Entgeltforderungen gegen Endabnehmer einzeln nach-zuweisen und den Endabnehmern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung verbunden, an die Firma Kleinwächter zu zahlen. Die Firma Kleinwächter ist ebenfalls berechtigt, den Endabnehmern die erfolgte Abtretung zwischen ihr und dem Käufer mitzuteilen und die Entgeltforderungen im eigenen Namen einzuziehen. Übersteigen die im Voraus abgetretenen Forderungen 20 % des gesicherten Anspruchs, so gibt die Firma Kleinwächter in dieser Höhe ihre Sicherheiten frei, wenn der Käufer zur Freigabe auffordert.Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
6. Zahlungen
Die Rechnungen der Firma Kleinwächter sind zahlbar, soweit zwischen den Vertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:
Handelsgeschäfte
- per Banklastschrift ./. 3 % Skonto
- innerhalb 30 Tagen rein netto
Geschäfte im abfallwirtschaftlichen Bereich
- innerhalb 30 Tagen rein netto
Logistik-, Speditions-, Transport- und Lagergeschäfte
- gemäß Zahlungsbedingungen ADSp
ausgehend vom Rechnungsdatum.
Soweit die Firma Kleinwächter Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen entgegennimmt, so erfolgt die Annahme nur erfüllenshalber. Die Firma Kleinwächter ist allerdings nicht zur Annahme von Wechseln verpflichtet. Bei einem Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma Kleinwächter berechtigt, Verzugs-zinsen in Höhe von 5 % über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Aufrechnung des Käufers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist von der Firma Kleinwächter anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Erfüllungswährung der Zahlungen an die Firma Kleinwächter ist der EURO.
7. Gewährleistungsbestimmungen
Der Käufer hat die von der Firma Kleinwächter gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen von mehr als 10 %. Über- oder Unterschreitung oder Falschlieferungen binnen von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Firma Kleinwächter anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestens aber vor Ablauf von sechs Monaten seit der Anlieferung, schriftlich gegenüber der Firma Kleinwächter geltend zu machen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des § 459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Firma Kleinwächter unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche auf ihre Kosten eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung vornehmen. Hierbei steht der Firma Kleinwächter ein Wahlrecht zwischen Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Schlagen zwei Versuche der Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch die Firma Kleinwächter fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung des Vertrages verlangen. Schadensansprüche des Käufers nach §§ 463, 480 Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, es wurden von der Firma Kleinwächter Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB bei der zu liefernden Ware zugesichert. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Eigenschaften von Proben und Mustern gelten nicht als zugesichert. § 494 BGB ist ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiven Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen) sowohl gegenüber der Firma Kleinwächter als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Kleinwächter oder der genannten Personen. Soweit die Firma Kleinwächter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wird dieser auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Es bleibt dem Käufer unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
8. Haftung
Für Geschäfte und Leistungen denen die ADSp zugrundeliegen, gelten die Haftungshöchstgrenzen der ADSp als vereinbart. Für alle anderen Gechäfte gelten als die vereinbarten Haftungshöchstgrenzen zwischen den Vertragspartnern die von Kleinwächter gezeichneten Haftungshöchstgrenzen der betreffenden Versicherungen (Kfz-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht, Produkthaftpflicht und verlängerte Produkthaftplicht. Darüber hinausgehende Haftungen werden von Kleinwächter nicht übernommen.
9. Rücktritt
Werden der Firma Kleinwächter nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit / -würdigkeit des Käufers betreffen und herabmindern, so ist die Firma Kleinwächter zur Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist nach der Rücktrittserklärung der Firma Kleinwächter verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herauszugeben. Im Falle der Verarbeitung ist der Käufer ebenfalls verpflichtet, die neu hergestellte Sache nach Aufforderung durch die Firma Kleinwächter an diese herauszugeben. Im Falle des Rücktritts ist die Firma Kleinwächter berechtigt, 10 % des vereinbarten Preises für die Lieferung als Aufwendungsersatz zu verlangen. Es steht dem Käufer frei, niedrigere Aufwendungen seitens der Firma Kleinwächter nachzuweisen. Die Firma Kleinwächter ist weiter zum Rücktritt berechtigt, wenn sie zur Abwicklung des Vertrages ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, aber vom Lieferanten nicht fristgerecht beliefert wird. In diesem Falle erklärt die Firma Kleinwächter den Rücktritt unverzüglich, sofern sie von ihrem Rücktrittsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch machen will. Sollte der Firma Kleinwächter aufgrund der unter 4. genannten unverschuldeten Leistungsverzögerungen eine Lieferung nicht möglich sein, so ist die Firma Kleinwächter ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
10. Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die von der Firma Kleinwächter gelieferten Waren nicht an, so hat die Firma Kleinwächter während des Annahmeverzuges des Käufers nur Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Gattungsschulden geht mit Annahmeverzug die Leistungsgefahr auf den Käufer über.
11. Pfändungen
Der Käufer hat Pfändungen und Zwangsvollstreckungen Dritter, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder aus diesen neu hergestellten Sachen betreffend, unverzüglich der Firma Kleinwächter mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, Gläubiger auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum der Firma Kleinwächter hinzuweisen.
12. Abfallmanagement
Sofern die Firma Kleinwächter Waren liefert, die beim Abnehmer einer Entsorgung oder Endverwertung zugeführt werden oder werden sollen, so erfolgt diese Lieferung unter Zugrundelegung des Abfallkataloges der Firma Kleinwächter, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Entsorgungsfach-betriebeverordnung. Die Firma Kleinwächter wird bei derartigen Lieferungen als Entsorgungsfachbetrieb, der für die Einsammlung und den Transport von Entsorgungsgütern zertifiziert ist, auftreten und handeln. Im übrigen sind die hier vorliegenden Bedingungen analog anzuwenden. Ausgenommen sind die Klauseln zu 5. Sicherungen. Sämtliche Lieferungen, die die Firma Kleinwächter im Rahmen ihres Abfallmanagements als Entsorgungsfachbetrieb vornimmt, gehen mit Lieferung in das Eigentum des Abnehmers über.
13. Änderungen
Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen von der Firma Kleinwächter teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Hallenberg. Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden.
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AGB zur Aufstellung von Baustellensilos (PDF)