Verarbeitung von Bewerberdaten
Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung von Bewerbungsverfahren, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 88 DSGVO i.V. mit § 26 Abs. 1 i.V.m Abs. 8 S. 2 BDSG.
Stellen wir Sie ein, können wir gemäß § 26 Abs. 1 BDSG die bereits erhaltenen personenbezogenen Daten weiterverarbeiten, wenn dies für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Die Daten abgelehnter Bewerber speichern wir zur evtl. Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren bis 6 Monate nach Zugang der Absage in Textform auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist eine mögliche Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers.